Informationen zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen "FIDLEG"

Einführung

Mit dieser Informationsschrift möchte Banque Cramer & Cie SA Ihnen die wesentlichen Grundsätze des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen vorstellen.

Gegenstand des FIDLEG

Das Finanzdienstleistungsgesetz (“FIDLEG”) und die entsprechende Verordnung (“FIDLEV”) sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Für mehrere wichtige Bestimmungen gilt allerdings eine Übergangsfrist von höchstens zwei Jahren. Somit wird das Gesetz seine volle Wirkung ab dem 1. Januar 2022 entfalten. Alle Finanzdienstleister müssen das FIDLEG jedoch seit dem 1. Januar 2020 anwenden und bestimmte Auflagen je nach Stichdatum, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2022, umsetzen.

Diese Informationsschrift soll dazu dienen, Sie von den wesentlichen Bestimmungen, die sich auf Ihre Beziehung zu unserem Institut und die Finanztransaktionen, die Sie auf Ihrem Konto tätigen, auswirken, in Kenntnis zu setzen.

Das FIDLEG bezweckt in erster Linie den Schutz der Interessen der Kunden von Finanzinstituten, die Schaffung vergleichbarer Bedingungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und die Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz.

Dazu legt es die Anforderungen für die getreue, sorgfältige und transparente Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Finanzinstitute fest und regelt das Anbieten von Finanzprodukten.

Finanzdienstleistungen und -instrumente

Das FIDLEG kommt zur Anwendung, wenn die Bank bestimmte Dienstleistungen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, für Rechnung ihrer Kunden erbringt. Es muss also zwischen erbrachten Finanzdienstleistungen und von diesen Dienstleistungen betroffenen Finanzinstrumenten unterschieden werden.

Finanzdienstleistungen – die folgenden für Kunden erbrachten Tätigkeiten

der Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten,

die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben,
die Vermögensverwaltung oder Verwaltung von Finanzinstrumenten,
die Erteilung von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung),
die Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten.

Die wichtigsten Finanzinstrumente

  • Beteiligungspapiere (insbesondere Aktien, Partizipationsscheine, Genussscheine),
  • Forderungspapiere und Anleihensobligationen,
  • Anteile an kollektiven Kapitalanlagen,
  • Derivate und strukturierte Produkte.

Kundensegmentierung

Um einen angemessenen Schutz zu bieten, müssen die Finanzdienstleister ihre Kunden einem der 3 folgenden Segmente zuordnen:

  • Privatkunden,
  • Professionelle Kunden,
  • Institutionelle Kunden.

Für Privatkunden gilt das höchste Schutzniveau, für institutionelle Kunden das niedrigste.

Die vom Finanzdienstleister anzuwendenden Verhaltensregeln variieren somit und werden entsprechend dieser Segmentierung angepasst.

Beschreibung der Kategorien der Kundensegmentierung

Privatkunden:

Kunden, die weder als professionelle noch als institutionelle Kunden gelten

Professionelle Kunden:

öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie
Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit professioneller Tresorerie
Unternehmen mit professioneller Tresorerie
grosse Unternehmen, d.h. Unternehmen, die zwei der folgenden Grössen überschreiten: Bilanzsumme (CHF 20 Millionen), Umsatzerlös (CHF 40 Millionen), Eigenkapital (CHF 2 Millionen)
für vermögende Privatkunden errichtete private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie

Institutionelle Kunden:

Finanzintermediäre nach dem Bankengesetz (BankG), dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und dem KAG
Versicherungsunternehmen nach dem VAG
ausländische Kunden, die einer prudenziellen Aufsicht unterstehen wie die vorgenannten Finanzintermediäre und Versicherungsunternehmen
Zentralbanken
nationale und supranationale öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie

Spezialfall des Kollektivanlagengesetzes (“KAG”)

Professionelle und institutionelle Kunden gelten als qualifizierte Anleger nach dem KAG.

Privatkunden, die langfristig diskretionäre Vermögensverwaltungsmandate oder Anlageberatungsmandate abgeschlossen haben, gelten ebenfalls als qualifizierte Anleger nach dem KAG.

Segmentwechsel

Die Kunden können das Segment wechseln. Vermögende Privatkunden, die bestimmte Auswahlkriterien erfüllen, können erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen (Opting-out) und somit einen geringeren Schutz geniessen, und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

Der Kunde verfügt über verfügbare Vermögenswerte von mindestens CHF 2 Millionen;

Der Kunde verfügt über verfügbare Vermögenswerte von mindestens CHF 500 000.- sowie eine persönliche Ausbildung und berufliche Erfahrung oder eine vergleichbare Erfahrung im Finanzsektor, aufgrund deren er glaubhaft erklären kann, dass er über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um die Risiken der Anlagen zu verstehen.

Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit professioneller Tresorerie und Unternehmen mit professioneller Tresorerie können schriftlich erklären, dass sie als institutionelle Kunden gelten wollen (Opting-out).

Umgekehrt können alle professionellen Kunden schriftlich erklären, dass sie als Privatkunden gelten wollen (Opting-in).

Schliesslich können institutionelle Kunden schriftlich erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen (Opting-in).

Grundsätze der Bearbeitung der Kundenaufträge und Transparenz hinsichtlich der Risiken und Kosten

Eines der Ziele des FIDLEG ist es, den Grundsatz der bestmöglichen Bearbeitung der Kundenaufträge beim Handel mit Finanzinstrumenten zu gewährleisten. Unser Institut besitzt einen internen Regelungsrahmen, der es uns erlaubt, alle notwendigen Massnahmen zu treffen um sicherzustellen, dass die Übermittlung und die Ausführung der Aufträge entsprechend den Regeln der bestmöglichen Ausführung der Aufträge erfolgen. Bei der Ausführung der Aufträge stellt die Bank sicher, dass der Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung angewandt und eingehalten werden.

Zudem profitieren die Kunden künftig von einer grösseren Transparenz, da die Bank fortan verpflichtet ist, die angebotenen Finanzdienstleistungen sowie die über die Kunden erhobenen Informationen zu dokumentieren. Sie dokumentiert zusätzlich Ihre Bedürfnisse sowie die Gründe für jede persönliche Empfehlung in Form eines Beratungsprotokolls. Die Bereitstellung eines Basisinformationsblatts oder eines Dokuments mit den wesentlichen Informationen für den Anleger (“KIID”) liefert ausserdem detaillierte Angaben zu den Risiken und Kosten bestimmter Finanzprodukte.

Dennoch beinhalten Geschäfte mit Finanzinstrumenten Chancen und Risiken. Es ist somit wichtig, diese Art von Produkten vor ihrem Erwerb zu verstehen. In der überarbeiteten Broschüre “Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten” werden die wesentlichen Aspekte der typischen Risiken vorgestellt. Sie ist auf der Website der Bank und der Schweizerischen Bankiervereinigung (“SBVg”) erhältlich.

Schliesslich stellt die Bank auf ihrer Website ein Dokument bereit, das alle zur Erfüllung ihrer Informationspflicht erforderlichen Elemente abdeckt.

Prüfung der Angemessenheit und der Eignung

Bei Beratungsmandaten unter Berücksichtigung des gesamten Kundenportfolios sowie diskretionären Vermögensverwaltungsmandaten erbringt die Bank diese Dienste nur, wenn sie der Ansicht ist, dass der Kunde die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse besitzt, um die Chancen und Risiken zu verstehen, und wenn sie der Ansicht ist, dass das im Rahmen der erbrachten Finanzdienstleistung getätigte Geschäft angesichts der finanziellen Verhältnisse und der Anlageziele des Kunden geeignet ist.

Bei Beratungsmandaten, die nicht das gesamte Kundenportfolio berücksichtigen, prüft die Bank nur, ob das Geschäft angesichts der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden angemessen ist.

Bei der Ausführung von Kundenaufträgen führt die Bank keinerlei Prüfung durch.

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle ist eine kostenlose, neutrale Informations- und Schlichtungsstelle.

Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und Finanzdienstleistern müssen im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens vom Schweizerischen Bankenombudsmann bearbeitet werden, wenn infolge einer Beschwerde des Kunden keine gütliche Einigung zwischen dem Kunden und der Bank zustande kommt.

Schweizerischer Bankenombudsmann Bahnhofplatz 9

Postfach

8021 Zürich, Schweiz

Telefon: +41 21 311 29 83

INFORMATIONEN ZU BANQUE CRAMER & Cie SA GEMÄSS DEM BUNDESGESETZ ÜBER DIE FINANZDIENSTLEISTUNGEN “FIDLEG”

Einführung

Mit dieser Informationsschrift möchte Banque Cramer & Cie SA Ihnen die Pflichtinformationen gemäss den Bestimmungen des FIDLEG mitteilen.

Banque Cramer & Cie SA

Die Ursprünge von Banque Cramer & Cie SA reichen bis ins 18. Jahrhundert zurück, ihre aktuelle Form hat sie allerdings erst zu Beginn der 2000er Jahre angenommen, als sie 2003 die Banklizenz erhielt.

Banque Cramer & Cie SA ist als Bank und Wertschriftenhaus von der zuständigen Marktaufsichtsbehörde FINMA zugelassen und untersteht ihrer Aufsicht. Sie ist unter anderem auch dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (“BankG”) unterstellt.

In dieser Eigenschaft bietet sie insbesondere Dienstleistungen an, die im Erwerb und in der Veräusserung von Wertschriften und anderen Finanzinstrumenten, der Anlageberatung, der Vermögensverwaltung, der Ausführung und Übermittlung von Kundenaufträgen mit Finanzinstrumenten sowie der Vergabe von Lombardkrediten zur Finanzierung von Geschäften mit Finanzinstrumenten bestehen.

Banque Cramer & Cie SA ist im Handelsregister des Kantons Genf als Aktiengesellschaft eingetragen. Sie besitzt Zweigstellen in Lugano und Zürich sowie eine Vertretung in Moskau.

Kontaktdaten der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht – FINMA

Laupenstrasse 27 – 3003 Bern

Tel. : +41 (0)31 327 91 00

Kontaktdaten von Banque Cramer & Cie SA

Genf (Firmensitz)

Avenue de Miremont 22

1206 Genève

T +41 58 218 60 00

F +41 58 218 60 01

info@banquecramer.ch

Lugano

Riva Antonio Caccia 1

6900 Lugano

T +41 58 218 68 68

F +41 58 218 68 69

info@banquecramer.ch

Zürich

Sihlstrasse 20

8001 Zürich

T +41 58 218 69 11

F +41 58 218 69 00

info@banquecramer.ch

Vertretung in Moskau

Bolshaya Dmitrovka, 23/1

Moscow, 125009 Russia

T +7 495 777 0808

info@banquecramer.ch

Finanzdienstleistungen

Gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG erbringt die Bank Dienstleistungen, die im Erwerb und in der Veräusserung von Wertschriften und anderen Finanzinstrumenten, der Anlageberatung, der Vermögensverwaltung, der Ausführung und Übermittlung von Kundenaufträgen mit Finanzinstrumenten sowie der Vergabe von Lombardkrediten zur Finanzierung von Geschäften mit Finanzinstrumenten bestehen.

Auftragsausführung oder “execution only” 

Der Kunde erteilt den Auftrag, ein Erwerbs- oder Veräusserungsgeschäft mit einem Finanzinstrument auszuführen, und die Bank beschränkt sich auf dessen Ausführung. Die Bank erteilt keinerlei persönliche Empfehlung, der Kunde trifft die Anlageentscheidung selbst, ohne von der Bank in irgendeiner Weise beraten zu werden.

Anlageberatung 

Die Bank erbringt eine Anlageberatungsdienstleistung auf der Grundlage eines Anlageberatungsmandats mit oder ohne Berücksichtigung des gesamten Kundenportfolios.

Falls das gesamte Kundenportfolio berücksichtigt wird, erkundigt sich die Bank über die finanziellen Verhältnisse und die Anlageziele sowie über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden. Sie prüft die Eignung des empfohlenen Geschäfts auf dieser Grundlage. Die Anlageentscheidung trifft der Kunde selbst.

Falls nicht das gesamte Kundenportfolio berücksichtigt wird (Beratung für einzelne Transaktionen), muss sich die Bank über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden erkundigen. Auf dieser Grundlage prüft sie lediglich die Angemessenheit der Transaktion. Die Anlageentscheidung trifft der Kunde selbst. Die Bank verfolgt die Anlage in keiner Weise.

Vermögensverwaltung

Die Bank verwaltet die Vermögenswerte des Kunden auf der Grundlage eines Vermögensverwaltungsmandats in diskretionärer Weise. Die Bank bietet je nach Anlagestrategie mehrere Verwaltungsprofile an, damit der Kunde das Verwaltungsprofil wählen kann, das seiner eigenen Anlagestrategie am besten entspricht. Die Bank nimmt die Anlagen nach eigenem Ermessen selbst vor, der Kunde trifft keine Anlageentscheidungen. Die Bank prüft fortwährend, ob die vom Kunden gewünschte Anlagestrategie der Bank und das Risikoprofil des Kunden füreinander geeignet sind.

Vergabe von Lombardkrediten zur Ausführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten

Die Bank kann einen sogenannten “Lombardkredit” vergeben, damit der Kunde Geschäfte mit Finanzinstrumenten finanzieren kann. Mit den Vermögenswerten, welche das Portfolio des Kunden umfasst, kann eine Sicherheit zur Besicherung dieser Art von Kredit gestellt werden.

Information über die Kosten

Die Bank informiert die Kunden in Form einer Preisbroschüre über die Kosten im Zusammenhang mit den Finanzdienstleistungen, die sie anbietet. Auf Anfrage kann der Geschäftsführer dem Kunden detaillierte Informationen zu den Kosten und Gebühren für die Geschäfte, die der Kunde tätigt, liefern.

Information über die Risiken in Verbindung mit Finanztransaktionen

Die Bank stellt ihren Kunden bei der Ausführung der Transaktionen die Broschüre “Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten” der Schweizerischen Bankiervereinigung “SBVg” zur Verfügung.

Allgemeine Informationen und die Broschüre zu den Risiken werden ebenfalls von der SBVg auf ihrer eigenen Website zur Verfügung gestellt:

https://www.swissbanking.ch/de/downloads.

Information über die Finanzinstrumente

Basisinformationsblatt

Je nach Finanzinstrument und sofern der Ersteller beschlossen hat, ein solches Dokument zu erstellen, wird Privatkunden bei jeder persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten im Rahmen einer Anlageberatung sowie bei der Ausführung von Kundenaufträgen ein Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt, sofern dieses Dokument mit verhältnismässigem Aufwand gefunden werden kann.

Dieses Dokument enthält Informationen zu den wesentlichen Elementen des Produkts sowie den Risiken und Kosten, die mit ihm verbunden sind, was den Vergleich zwischen verschiedenen Finanzinstrumenten in einem einheitlichen Format ermöglicht.

Prospekt

Je nach Finanzinstrument und sofern ein solches Dokument vom Ersteller zur Verfügung gestellt wird, beschafft die Bank auf Anfrage einen Prospekt bei jeder persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten im Rahmen einer Anlageberatung.

Der Ersteller bleibt jedoch für die Veröffentlichung des Prospekts verantwortlich, insbesondere im Rahmen eines öffentlichen Angebots oder eines Antrags auf Zulassung zum Handel auf einer Handelsplattform.

Wirtschaftliche Bindungen der Bank an Dritte im Zusammenhang mit den angebotenen Finanzdienstleistungen

Bei der Zeichnung gewisser Anteile an kollektiven Kapitalanlagen durch den Kunden kann die Bank Retrozessionen erhalten. Die Bank informiert die Kunden, dass sie im Rahmen ihrer Handelspolitik, um die Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten einzuhalten und um die bestmögliche Ausführung zugunsten ihrer Kunden zu gewährleisten, vordringlich versucht, Anteile zu zeichnen, die keine Retrozessionen nach sich ziehen, sofern solche Anteile verfügbar sind.

In jedem Fall informiert die Bank den Kunden über die Art und Höhe der betreffenden Retrozession oder Kommission. Falls der Betrag nicht im Voraus bestimmt werden kann, gibt die Bank die Berechnungskriterien und die Bandbreiten an. Auf Anfrage teilt sie die effektiv entgegengenommenen Summen mit.

Informationen über das berücksichtigte Marktangebot

Das von der Bank berücksichtigte Marktangebot enthält im Rahmen ihrer Anlagepolitik eigene Finanzinstrumente sowie Finanzinstrumente Dritter.

Information über die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten

Falls der Kunde mit der angebotenen Dienstleistung oder dem empfohlenen Produkt nicht zufrieden ist, fordert die Bank ihn auf, sich an ihren Geschäftsführer zu wenden oder die Bank über die folgenden Kontaktdaten zu kontaktieren:

Avenue de Miremont 22

1206 Genève

T +41 58 218 60 00

F +41 58 218 60 01

info@banquecramer.ch

Falls keine gütliche Einigung zustande kommt, kann sich der Kunde an den Schweizerischen Bankenombudsmann, die für Banque Cramer & Cie zuständige Schlichtungsstelle, wenden.

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle ist eine kostenlose, neutrale Informations- und Schlichtungsstelle.

Schweizerischer Bankenombudsmann

Bahnhofplatz 9

Postfach

8021 Zürich, Schweiz

T: +41 21 311 29 83 (FR/IT)

T: +41 43 266 14 14 (D/ENG)

[] Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen leisten der Informationspflicht gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen “FIDLEG” und der entsprechenden Verordnung “FIDLEV” Folge.